Preise Übernachtung und Verpflegung
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Doppelzimmer kosten Fr. 182.- und sind auch für eine Einzelperson zum Preis von Fr. 132.- buchbar.
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SAC Mitglieder haben eine Ermässigung auf den Halbpensionspreis: Erwachsene Fr. 10.- pro Person, Kinder ab 7 Jahre und Jugendliche Fr. 3.- pro Person. Bitte weisst euch mit einer offiziellen und aktuellen Mitgliederausweiskarte (kein Foto auf dem Natel) am Abreisetag aus für die Ermässigung. Auf Doppel-Einzelzimmer kann die SAC-Ermässigung nicht gewährt werden.
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Alle Arten von kontaktlosen Bezahlkarten werden akzeptiert (bis Fr. 20.00, Fr. 0.40 Gebührenaufschlag)
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Alle Preise sind in Schweizer Franken inkl. MwSt. und Kurtaxen.
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Liebe Gäste, bringt bitte Folgendes mit: Kissenbezug (60x55),Hüttenschlafsack (oder mieten zu Fr. 5.00) und Hüttenschuhe.
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Hunde dürfen im Restaurant schlafen.
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Wir erlauben uns bei Gruppen-Buchungen eine Vorauszahlung in Rechnung zu stellen
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Familien: Wir bedauern, dass wir in Zukunft Kinder unter 4 Jahren nicht mehr beherbergen können. Das Haus verfügt über eine geringe Lärmdämmung und es gab immer wieder Reklamationen. Ausnahmen sind über eine Telefonanfrage möglich. Danke für das Verständnis.
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Wichtig: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlicher Teil der Buchung. Bei zu später Annullierung oder gar keine Annullierung müssen wir den Gesamtbetrag verrechnen.
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Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Ta-
ge vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos
möglich.
4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder
Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hin-
terlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und
nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die
No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung
gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.
4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach-
weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätig-
te Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe
gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verun-
möglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernach-
tung darüber zu informieren.